Was sind Gemeindeübergreifende Trägerschaften (GüT)?

Gemeindeübergreifende Trägerschaften (GüT) bieten die Möglichkeit, die Verwaltung und Organisation mehrerer Kindertagesstätten zentral zu bündeln. Dies bedeutet, dass ein Dekanat oder eine Kirchengemeinde die Verantwortung für mehrere Kitas übernimmt. Durch diese zentrale Trägerschaft können Ressourcen effizienter genutzt und die administrative Last besser verteilt werden.

Gemeindeübergreifende Trägerschaften bieten eine zukunftsweisende und nachhaltige Lösung für die Verwaltung und Organisation von Kindertagesstätten. Sie tragen zur Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung und Entlastung der Gemeinden bei und fördern gleichzeitig die Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der EKHN. Mit GüT können wir sicherstellen, dass unsere Kitas bestens aufgestellt sind, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden und eine optimale Betreuung und Bildung der Kinder zu gewährleisten.

Rahmenbedingungen und Umsetzung:

Die Rahmenbedingungen für Gemeindeübergreifende Trägerschaften wurden durch Fachgruppen im Fachbereich Kindertagesstätten der EKHN erarbeitet und in der Kindertagesstättenverordnung verankert. Das Hauptziel besteht darin, flexible und maßgeschneiderte GüTs im Rahmen der organisatorischen Vorgaben zu entwickeln. Diese Modelle ermöglichen es, die spezifischen Bedürfnisse der beteiligten Kitas optimal zu berücksichtigen und gleichzeitig die Qualität und Effizienz der Betreuung zu steigern.

Zielsetzungen von Gemeindeübergreifenden Trägerschaften:

Rechtliche Sicherheit:

Sicherstellung einer klaren rechtlichen Grundlage und Sicherheit für alle Beteiligten durch die Verankerung der GüT-Modelle in den §§ 4, 18 und 25 der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO).

Stärkung des Netzwerks:

Förderung des Austauschs von Best Practices und der gemeinsamen Weiterentwicklung zur Stärkung des Netzwerks zwischen den Kitas und Gemeinden.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit:

Entwicklung flexibler und maßgeschneiderter Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der beteiligten Kitas und Gemeinden abgestimmt sind.

Entlastung für Gemeinden:

Administrative Entlastung der Kirchengemeinden, damit sie sich stärker auf ihre pastoralen und sozialen Kernaufgaben konzentrieren können.

Qualitätssteigerung:

Einheitliche Umsetzung von pädagogischen Konzepten und Qualitätsstandards, um die pädagogische Arbeit in den Kitas kontinuierlich zu verbessern.

Effizienzsteigerung:

Ziel ist die Standardisierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen, um Ressourcen besser zu nutzen und Kosten zu reduzieren.

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