Prävention und Intervention in Kindertagesstätten
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Durch Partizipation wird Selbstwirksamkeit gefördert. Selbstwirksamkeit lässt das eigene Leben selbstbestimmt gestalten.
Partizipation ist ein fundamentales Recht, das Kindern in Kindertagesstätten die Möglichkeit bietet, aktiv an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, teilzunehmen. Dies stärkt nicht nur ihre sozialen und kommunikativen Fähigkeiten, sondern fördert auch ein sicheres Umfeld, in dem Kinderschutz großgeschrieben wird. Dieser Beitrag basiert auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie auf praktischen Leitlinien zur Implementierung effektiver Partizipationsstrukturen in Kindertagesstätten.
Mit dem § 45 Abs. (2) Satz 4 SGB VIII ist gefordert, dass in Kindertagesstätten geeignete Verfahren zur Beteiligung gewährleistet werden. Dieses Recht dient zur Sicherung der Rechte und zum Schutz von Kindern in Kindertagesstätten.
Partizipation stärkt die Kompetenzen der Kinder:
Partizipation in Kindertagesstätten ist nicht nur ein Recht, sondern auch ein wesentlicher Aspekt des Kinderschutzes. Durch die Einbindung der Kinder in Entscheidungsprozesse wird nicht nur die individuelle Entwicklung der Kinder gefördert, sondern auch ein sicherer und unterstützender Rahmen für ihre Betreuung geschaffen.
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