Prävention und Intervention in Kindertagesstätten
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Kinderschutz in Kindertagesstätten schützt Kinder durch Übernahme von Verantwortung, gesetzlichen Vorgaben und verbindlichen Regelungen.
Im Bereich des Kinderschutzes sind klar definierte Verantwortungsebenen entscheidend, um effektive Präventions- und Interventionsstrategien in Kindertagesstätten zu gewährleisten. Dieser Beitrag zeigt die Verantwortungsebenen auf und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen.
Der Kinderschutz in Deutschland ist durch verschiedene Gesetze geregelt die sicherstellen, dass Kinder vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden. Ebenso sind das Grundgesetz (GG) oder auch die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu beachten.
Für Ev. Kindertagesstätten im Gebiet der EKHN findet gleichzeitig das Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG) mit seinen Vorgaben Anwendung.
Klare Verfahrensweisen und Regelungen zum gemeinsamen Handeln geben allen Beteiligten Sicherheit. Vereinbarungen zu grenzachtender Kommunikation und grenzwahrenden Handeln zeigen den besonderen Wert des Schutzes in der Einrichtung auf.
Ein klar strukturiertes Verantwortungssystem ist fundamental für den Schutz von Kindern in Kindertagesstätten. Jede Verantwortungsebene hat spezifische Aufgaben und Funktionen, die zum Wohl der Kinder zusammenwirken. Durch die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des Respekts können Einrichtungen ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Kinder schaffen.
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