Strategien zur Verwaltung, Planung und Qualitätssicherung in Kitas
Der Fachbereich bietet evangelischen Trägern, Kindertagesstätten und Familienzentren eine Bandbreite an Beratungsformaten. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an den Fachbereich oder Ihre Fachberatung.
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Sicherheit in Kindertagesstätten umfasst mehrere Aspekte, der physische und psychischen Sicherheit von Kindern.
Sicherheit in Kindertagesstätten umfasst mehrere Aspekte, darunter die physische Sicherheit der Kinder, die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben, sowie präventive Maßnahmen zur Risikominimierung. Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Sicherheitsstandards, Versicherungsschutz, Notfallmanagement und Arbeitssicherheit basierend auf den Richtlinien und Praktiken innerhalb der EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) sowie den allgemeinen Richtlinien im SGB und der Berufsgenossenschaft.
Sicherheitsmaßnahmen in Kitas sind essentiell, um Kinder, Personal und Besucher zu schützen. Diese Maßnahmen sind in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie SGB VIII und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verankert.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind alle angestellten Personen einer Einrichtung, also auch Hauwirtschaftskräfte, Hausmeister*in und Putzkräfte bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, versichert.
Dazu zählt nicht nur die direkte Arbeit mit den Kindern, sondern auch Elterngespräche, Vorbereitungszeit, Ausflüge und auch Einkäufe, wenn diese für die Einrichtung getätigt werden.
Ehrenamtlich Mitarbeitende und Eltern, die zum Beispiel einen Ausflug begleiten, sind mitversichert so lange sie offiziell Tätigkeiten in der Einrichtung übernehmen. Evangelische Kitas der Landeskirche sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert.
Kinder sind während der Betreuungszeit, auch bei von der Kita organisierten Ausflügen, über die Unfallversicherung versichert, so lange diese sich wissentlich in der Einrichtung befinden. Bei einem Unfall außerhalb der Betreuungszeiten, zum Beispiel auf dem Außengelände, gibt es keinen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Auf dem Weg in die Einrichtung und zurück sind Kinder und Angestellte gesetzlich unfallversichert. Bei Kindern besteht der Unfallschutz auch, wenn sie von einem anderen Ort als dem gemeldeten Wohnsitz starten, solange es sich um einen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes handelt. Dies kann beispielsweise der Wohnort der Großeltern oder des getrenntlebenden Elternteils sein.
Auch Umwege sind versichert, wenn diese gut zu begründen sind (Baustellen und Umleitungen, aber auch gefährliche/ schlecht einsehbare Straßenkreuzungen und Überquerungen aber auch Lauf- und Fahrgemeinschaften).
Sicherheit in Kindertagesstätten ist ein umfassendes Feld, das ständige Aufmerksamkeit und proaktive Maßnahmen erfordert. Durch die Einhaltung der beschriebenen Sicherheitsstandards und Praktiken können Kitas ein sicheres Umfeld für Kinder und Personal gewährleisten und im Notfall adäquat reagieren. Kitas müssen in dieser Hinsicht sowohl präventiv als auch reaktiv gut aufgestellt sein, um den Schutz aller Beteiligten zu garantieren.
Wichtig ist, dass alle kleinen Unfälle (ohne Besuch eines Arztes oder einer Ärztin) im Verbandbuch festgehalten werden, auch die Unfälle des Personals. Nur so kann bei evtl. Folgeerkrankungen oder Spätfolgen richtig gehandelt werden.
Bei einem sogenannten „Unfall mit Gesundheitsschädigung“ ist die Vorstellung und Behandlung eines Arztes oder einer Ärztin notwendig. Hier muss eine Anzeige bei der Berufsgenossenschaft gemacht werden. Dies kann auch online erfolgen:
Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen bei der Berufsgenossenschaft eingegangen sein.
Die genauen Abläufe mit den entsprechenden Zuständigkeiten finden sich auch im Intranet.
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