Neben den seit Januar 2023 verfügbaren Musterstellenbeschreibungen und dem Entgeltgruppenplan für Mitarbeitende in evangelischen Familienzentren finden Sie hier auch nützliche Materialien für das Beantragen der Landesmittel in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Informationen zur Fördermöglichkeit in Hessen
Das Land Hessen stellt jedes Jahr bis zu 18.000€ für den Aufbau und die Förderung von Familienzentren zur Verfügung. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober eingegangen sein. Die aktuellen Fach- und Fördergrundsätze zusammen mit einer Liste der 2024 geförderten Familienzentren können Sie sich hier ansehen. Der Antrag wird im Laufe des jeweiligen Jahres auf der Seite des Regierungspräsidiums Kassel
veröffentlicht.
Die EAF Hessen, unter der Geschäftsführung von Franziska Wallenta, vertritt unter anderem die Anliegen von Familienzentren in Politik, Gesellschaft und Kirche. Ist ihr Familienzentrum schon Mitglied in der EAF? Den Antrag finden sie hier.
Informationen zur Fördermöglichkeit in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werden Familienzentren mit einer einmaligen Anschubfinanzierung von 7.000€ und einer Regelförderung in Höhe von 5.000€ pro Jahr bezuschusst. Als Haus der Familie kann bis zu drei Mal eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ genehmigt werden.
Fördervoraussetzungen, FAQs und Leitfäden zur Konzeptionsentwicklung für Familienzentren und Häuser der Familie in Rheinland-Pfalz finden sie hier, aber auch auf den Seiten der Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“.