Der rechtliche Rahmen für Kindertagesstätten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau umfasst zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die sicherstellen, dass die Betreuung und Bildung von Kindern in einem sicheren, rechtlich abgesicherten Umfeld erfolgt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Aspekte und Regelungen, die für Kitas in der EKHN relevant sind.
Kurzbeschreibung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kitas der EKHN umfassen sowohl allgemeingültige Vorschriften als auch spezielle EKHN Rechtsnormen: Wiederkehrende Themen im Alltag der KiTas sind insbesondere Arbeitsrecht, Aufsichtspflicht, Sicherheitsmaßnahmen, Unfallkassen, Versicherungen und vertraglichen Regelungen mit Eltern und Kommunen, um eine sichere und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.
KitaVO
Die Kindertagesstättenverordnung (KitaVO) regelt viele Aspekte des Betriebs von Kitas, einschließlich der erforderlichen Qualifikationen des Personals, der Schließzeiten und der finanziellen Rahmenbedingungen.
Wichtige Änderungen in der KitaVO ab 01.01.2024:
- Verbindliche Qualifizierungen für Träger und Fachkräfte.
- Begrenzung der Schließzeiten auf maximal 25 Tage pro Jahr.
- Finanzierung derBetriebskosten
- Elternrechte und Mitbestimmung
Betriebsverträge mit Kommunen (Hessen) und Landkreisen (RLP)
Die Finanzierung des Betriebs der Ev. Kindertagesstätten sind in beiden Bundeländern unterschiedlich geregelt. In Hessen werden Betriebsverträge zwischen Kommunen und Träger kirchenaufsichtlich genehmigt. In Rheinland-Pfalz wird es zukünftig Vereinbarungen zwischen Träger und Landkreisen geben.
Prozessbeschreibung für Vertragsverhandlungen
Die Vertragsverhandlungen zwischen Trägern, Kommunen und der Fachabteilung Kita erfolgen in mehreren Schritten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und praktischen Anforderungen erfüllt werden.
Schritte in der Vertragsverhandlung:
- Zusendung eines EKHN-Mustervertrages an den Träger.
- Rückmeldung und Überarbeitung des Vertrags im Fachbereich Kita.
- Prüfung und Rückmeldung von Regionalverwaltung, Träger und Verhandlungspartner
- Finale Anpassung des Vertrages und Zustimmung durch alle Beteiligten.)