Die Kita als ein Unternehmen für Dienstleistungen von Bildung und Erziehung
Kirchliche Kindertagesstätten arbeiten nicht gewinnorientiert. Um ihren pädagogischen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, stehen ihnen begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung.
Im Auftrag und mit Unterstützung des Trägers obliegt der Einrichtungsleitung die gesamtverantwortliche Betriebsführung der Kindertagesstätte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Gemäß der Musterstellenbeschreibung für Einrichtungsleitungen - hier unter 3) -Bereich Kindertagesstätten Nr. 9-14) – 7.1 Ziele der Stelle
Dieser Auszug aus der EKHN Musterstellenbeschreibung verdeutlicht, dass das Anforderungsprofil einer Kita-Leitung sich nicht allein auf erzieherische und pädagogische Aspekte dieses Berufs begrenzt, sondern Führungskompetenzen im Bereich der Organisation und Dokumentation des betrieblichen Alltags sowie beim Personalmanagement erfordern.
Somit rückt auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit in frühkindlichen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen vermehrt in den Fokus. Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Konkurrenz, sich stetig verändernden Rahmenbedingungen und eines steigenden Qualitätsbewusstseins, ist ein Denken auch in wirtschaftlichen Kategorien für die Arbeit von Kindertagesstätten von hoher Bedeutung.
Bei einer Kita handelt es sich um eine Institution, die Dienstleistungen erbringt und, in der Wirtschaften als Entscheidung über den Einsatz von begrenzten bzw. knappen Mitteln von Bedeutung ist. Eine Kita kann demnach einem Betrieb gleichgesetzt werden, der die Steuerung von Prozessen notwendig macht. Durch effizienten und effektiven Einsatz der gegebenen Ressourcen (Personal, Zeit, Finanzmittel) sollen weitgehend optimale Ergebnisse erreicht werden. Dieser Zusammenhang soll verdeutlichen, dass zur Führung einer Kita auch betriebswirtschaftliche Kompetenzen wesentlich sind.
Schon allein aus den Zielen des pädagogischen Handelns und daraus abgeleiteten Konzeptionen und Prozessen, ergeben sich Maßnahmenbedarfe zu Personalentwicklung, Ausgestaltung von Teamarbeit, die wiederum gut gestaltete Managementprozesse erfordern, die betriebswirtschaftlichen Bereichen zugeordnet werden können.
Die Verantwortung der Führungskräfte wird im Zuge einer größeren Verantwortlichkeit für die Dienstleistungsqualität und Wirtschaftlichkeit von Kindertagesstätten aus heutiger Sicht noch weiter zunehmen. Im Zuge der Wirtschaftlichkeit wird auch die Kostenplanung und das Controlling eine immer größere Rolle spielen.
Im Folgenden sollen Einblicke in die Haushaltssteuerung einer Ev. Kita aufgezeigt werden.
Die Grundlage bzw. ggf. die Verpflichtung für die Mitwirkung der Kita-Leitung bei der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verwaltung des Haushalts ergeben sich aus der Stellenbeschreibung für
Einrichtungsleitungen - hier unter 3) -Bereich Kindertagesstätten Nr. 9-14) – 7.2 - 3. Verwaltung und Betriebsführung
Voraussetzung für eine alle wesentlichen Belange berücksichtigende Haushaltssteuerung sind gute Kenntnisse zu folgenden Inhalten erforderlich:
- Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO)
- Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
- Landesgesetze und Rechtsverordnungen
- ggf. Vereinbarungen, betreffend die individuelle Situation einer Einrichtung, insbesondere Betriebsvertrag zwischen kirchlichem Träger und öffentlicher Gebietskörperschaft wie Kommunen oder Landkreise
- sonstigen Vereinbarungen (z. B. Rahmenvereinbarung Integration (Hessen)
- Betriebserlaubnis
Die §§ 1-7 der KHO Kirchlichen Haushaltsordnung besitzen allgemeine haushälterische Bedeutung.
Haushaltsplanung
Zur Umsetzung von Aufgaben und zur Erreichung von Zielen müssen die dafür erforderlichen Ressourcen geplant und auf Finanzierbarkeit geprüft werden
Die §§ 8-25 der Kirchlichen Haushaltsordnung sind für die Aufstellung des Haushalts relevant
Bspw. ergibt sich aus § 9 die Anwendung der festgelegten Sachkonten und deren Zuordnung nach einem bestimmten Gliederungssystem.
Die Erfassung von betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfolgt auf Erfolgskonten, geordnet nach Kostenarten und Ertragsarten
Daraus ergibt sich am Ende eines Haushaltsjahres die Gesamtergebnisrechnung der Kita bzw. der darüberliegenden rechtlich selbstständigen Einheit (Kirchengem., Gesamtkirchengem., Dekanate)
Ausführung des Haushaltes
Die §§ 26 fortfolgend der KHO beziehen sich auf die Ausführung des Haushalts
Erträge und Aufwände, die gesondert dargestellt, abgerechnet oder finanziert werden sollen, sind auf speziellen Abrechnungsobjekten zu erfassen (Plan/Ist)
Durch die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum passenden Abrechnungsobjekt wird die Finanzsteuerung ermöglicht
Hilfsmittel für Planung und Steuerung des Haushaltes
- Steuerung von Maßnahmen (Quantität, Qualität) und Aufwand
mit Hilfe der Finanzbuchhaltungssoftware MACH
Sachkontenübersicht
- Belegungsplanung/Personalplanung
- Berücksichtigung der möglichen Finanzierungsquellen
Weitere Hilfsmittel für Planung und Steuerung des Haushaltes
Hilfsmittel für Kita-Controlling zu Standortbestimmung, Ziel-, Entscheidungs- und Strategiefindung
- Planen und Vereinbaren von Zielen
- Anwendung Zielsystem SMART
- Entscheidungsfindung z. B. unter Anwendung Nutzwertanalyse
- Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung mit der SWAT-Analyse
- Kennzahlensystem
- Material zur Strategiefindung/Zielsetzung und Maßnahmenfestlegung:
Kita gestalten