Überblick über relevante Gesetze, Vorgaben und Regelungen im Kita-Betrieb
Der Fachbereich bietet evangelischen Trägern, Kindertagesstätten und Familienzentren eine Bandbreite an Beratungsformaten. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an den Fachbereich oder Ihre Fachberatung.
Ansprechpersonen
Rechte, Pflichten und Informationen zum Schutz der Mitarbeitenden bei Betriebsübergängen in Kitas.
Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB tritt auf, wenn durch einen Inhaberwechsel ein Betrieb oder Betriebsteil von einem neuen Inhaber unter Wahrung der wirtschaftlichen Einheit fortgeführt wird. Dies erfolgt durch ein Rechtsgeschäft wie Verkauf, Verpachtung, Unternehmensspaltung, Unternehmensverschmelzung oder Übergabevertrag.
Der Betriebsübergang dient dem Schutz der Mitarbeitenden. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse sollen übernommen und der soziale Besitzstand der Mitarbeitenden gewahrt bleiben. Ebenso wird der Bestand und die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung (MAV) geschützt.
Mit einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse auf einen neuen kirchlichen, diakonischen oder sonstigen Arbeitgeber über. Die MAV bleibt bis zur Neuwahl der MAV zuständig. Ein rechtzeitiger und umfassender Informationsaustausch ist essenziell für einen reibungslosen Ablauf.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hohe Anforderungen an den Inhalt der Unterrichtung gestellt. Auch über das Widerspruchsrecht selbst muss informiert werden.
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